Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
- Die Designerin erbringt für den Auftraggeber digitale und gestalterische Leistungen, insbesondere [z. B. Logoentwicklung, Corporate Design, Print- oder Webdesign] gemäß dem Angebot vom [Datum].
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem beigefügten Leistungsangebot oder der Projektbeschreibung.
2. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Honorar.
Alle Preise verstehen sich nach § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung wie folgt fällig:
50 % bei Auftragserteilung,
50 % nach Ablieferung der finalen Dateien.Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. nachträgliche Änderungen), werden nach vorheriger Abstimmung separat berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Teillieferungen können gesondert abgerechnet werden.
- Alle zusätzlichen Leistungen oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung und Anpassung des Honorars
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Verzögert sich das Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Designerin eine angemessene Fristverlängerung verlangen.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Designerin den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.
4. Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Designerin dem Auftraggeber die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen ein.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung für den vereinbarten Zweck (z. B. Unternehmenskommunikation).
Eine Weitergabe, Änderung oder anderweitige Nutzung der Designs ist nur mit Zustimmung der Designerin zulässig.
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Zustimmung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt für die im Angebot genannten Zwecke. Jede Nutzung darüber hinaus, insbesondere für Dritte oder in anderen Medien, bedarf der gesonderten Zustimmung der Designerin.
Vom Auftraggeber beigestelltes oder von Dritten lizenziertes Material bleibt deren Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen Nutzungsrechte daran zu besitzen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und stellt die Designerin von Ansprüchen Dritter frei.
5. Eigenwerbung der Designerin
- Die Designerin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeiten, Entwürfe und Projektergebnisse – einschließlich des Namens und Logos des Auftraggebers – zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden (z. B. auf der eigenen Website, in sozialen Medien oder im Printportfolio).
- Der Auftraggeber kann einer Veröffentlichung im Einzelfall schriftlich widersprechen.
- Die Designerin achtet bei der Veröffentlichung auf die Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers und veröffentlicht keine vertraulichen Inhalte.
6. Urheberrecht
Die Designerin bleibt Urheberin sämtlicher Entwürfe und Arbeitsergebnisse.
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar (§ 29 UrhG).
Vorschläge, Weisungen oder Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
Alle von der Designerin erstellten Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht. Dies gilt auch für Entwürfe, die nicht zur Ausführung gelangen.
7. Haftung
Die Designerin haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) haftet der Auftraggeber selbst und stellt die Designerin von Ansprüchen Dritter frei.
Für Druckfehler oder Produktionsfehler haftet die Designerin nur, wenn sie diese zu vertreten hat.
Die Designerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen haftet sie nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet sie nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
8. Kündigung
- Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
- Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen voll zu vergüten.
9. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Wohnsitz der Designerin. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gerichtsstandsregelung.